Stand 15.07.2019). Der Beschwerdeführer hätte deshalb fast einen Monat vor der Publikation des Entscheides des Einwohnerrates C___ mit einer Ungültigkeitserklärung rechnen und sich dementsprechend umfassend auf eine Stimmrechtsbeschwerde vorbereiten können. Hierbei fällt zusätzlich ins Gewicht, dass der Vorprüfungsbericht eine relativ hohe Begründungsdichte mit einer schlüssigen Argumentation sowie gleich mehreren Kritikpunkten aufweist. Diese Faktoren begünstigten die Wahrscheinlichkeit einer Abweisung zusätzlich. Es konnte folglich bereits vor der Publikation des definitiven Beschlusses des Einwohnerrates C___ mit einer hohen Abweisungswahrscheinlichkeit gerechnet werden.