Gestützt auf Art. 65bis Abs. 1 GPR können Beschwerdeentscheide des Regierungsrates innert 30 Tagen mit Beschwerde an das Obergericht weitergezogen werden. Der Entscheid des Regierungsrates, auf die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksinitiative „Für das kontrollierte Bauen von Antennenanlagen“ nicht einzutreten, wurde am 14. Dezember 2018 versendet (act. 2, S. 2).