1. Formelles Der Beschwerdeführer wendet sich in seinem als Einsprache betitelten Schreiben vom 16. Oktober 2018 gegen den Entscheid des Einwohnerrats von C___ vom 26. September 2018, mit dem die Volksinitiative „Für den kontrollierten Bau von Antennenanlagen“ für ungültig erklärt wurde. Im Schrifttum ist anerkannt, dass die Ungültigerklärung einer angeblich sowohl materiell als auch formell zulässigen Volksinitiative als Verletzung des Stimmrechts gerügt werden kann (CHRISTOPH HILLER, Die Stimmrechtsbeschwerde, Zürcher Studien zum öffentlichen Recht, 1990, Bd. 96, S. 104 f.).