Gegen den Nichteintretensentscheid vom 11. Dezember 2018 erhob A___ (im Folgenden Beschwerdeführer genannt) mit Schreiben vom 14. Januar 2019 Beschwerde beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, wonach der Nichteintretensentscheid aufzuheben sei (act. 1). Nachfolgend gewährte das Obergericht dem Regierungsrat (im Folgenden Vorinstanz genannt) Gelegenheit, sich im Vernehmlassungsverfahren zu den Vorbringen des Beschwerdeführers zu äussern (act. 3), wovon diese mit Schreiben vom 17. Januar 2019 Gebrauch machte und die Abweisung der Beschwerde beantragte (act. 4).