D. Am 26. September 2018 erfolgte eine Medienmitteilung des Einwohnerrates, welche die Ungültigkeit der besagten Volksinitiative verkündete (act. 5/4). Zwei Tage später – am 28. September 2018 – wurde in der Appenzeller Zeitung über den Entscheid des Einwohnerrates C___ informiert (act. 5/7). E. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2018 erhob A___ eine als „Einsprache“ betitelte Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid des C___ Gemeindeparlaments vom 26. September 2018 beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden (act. 5/1).