Gegenstand Politische Rechte Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates vom 11. Dezember 2018 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): Der Entscheid des Regierungsrates, auf die Einsprache vom 16. Oktober 2018 nicht einzutreten, sei aufzuheben. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Am 6. November 2017 reichte der Verein Lebensqualität B___ die Unterschriftenliste betreffend die Volksinitiative „für den kontrollierten Bau von Antennenanlagen“ bei der Gemeindekanzlei C___ ein (act. 5/7.1, S. 1).