3.3 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Parzellen Nrn. 0003, 0004, 0005 und 0006, welche am Bauzonenrand lägen und der F. ______ gehörten, nicht in den Perimeter der Planungszone aufgenommen worden seien. An der F. ______ sei die Gemeinde E. ______ als Aktionärin zumindest beteiligt. An der letztjährigen Generalversammlung sei Gemeindepräsident L. ______ in den Verwaltungsrat gewählt worden. Präsidiert werde der Verwaltungsrat von Alt-Gemeindepräsident M. ______ . Aus den Beschwerdeführern nicht bekannten Gründen sei Gemeindepräsident L. ______ nicht als Mitglied des Verwaltungsrats ins Handelsregister eingetragen worden.