_ informiert zu sein. Im Titel des entsprechenden Online-Artikels fällt die Wahl von L. ______ zudem nicht ohne Weiteres ins Auge, stösst man doch erst darauf, wenn man den Artikel herunterscrollt. Mangels anderer Hinweise durften die Beschwerdeführer aufgrund des Handelsregisterauszugs und der Publizitätsfunktion des Handelsregisters (Art. 1 der Handelsregisterverordnung, HRegV, SR 221.411) im Einspracheverfahren darauf vertrauen, dass der Gemeindepräsident nicht