2.5 Massgebend ist im vorliegenden Fall jedoch, wann die Beschwerdeführer bzw. ihr Rechtsanwalt vom Verwaltungsratsmandat von L. ______ Kenntnis erlangt haben oder bei aller Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen können. Dabei fällt auf, dass dessen Mitgliedschaft im Verwaltungsrat bis heute nicht im ohne Weiteres zugänglichen Handelsregister eingetragen ist, was den Beschwerdeführern insofern nicht entgegengehalten werden kann. Der fehlende Eintrag deutet vielmehr darauf hin, dass die Verwaltungsratsmitglieder im Handelsregister vollständig eingetragen sind, zumal darin auch die nicht zeichnungsberechtigten Verwaltungsräte aufgeführt werden.