B. Mit Beschluss vom XX.XX.2018 (act. 9/8.2d) erliess der Gemeinderat E. ______ über zahlreiche Grundstücke im Gemeindegebiet eine Planungszone. Von dieser sind auch der westliche (unbebaute) Teil der Parzelle Nr. 0001 und die Parzelle Nr. 0002 betroffen (act. 9/8.2.1). Die Planungszone wurde öffentlich bekannt gemacht und lag vom XX.XX.2018 bis XX.XX.2018 öffentlich auf. C. Dagegen liessen A. ______, B. ______, C. ______ und D. ______, vertreten durch RA ABCD. ___, mit Eingabe vom 29. Mai 2018 (act. 9/8/2.2) beim Gemeinderat Einsprache