Das Genehmigungsexemplar vom 2. November 2015 stellt damit mit Ausnahme der nachträglich eingeholten Unterschriften nichts anderes als die am 16. Juni 2015 beschlossene Umzonung dar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die dem Gemeinderat untergeordnete Planungskommission gemäss internem Protokollauszug vom 29. Oktober 2015 (act. 11.58.2) offenbar die Meinung vertrat, dass der Gemeinderat nochmals über eine Beschlussfassung beraten werde, zumal kein entsprechender Antrag an den für Planerlasse zuständigen Gemeinderat in den Akten vorliegt. Dies gilt ebenfalls für das aufgezeigte Verfahren auf S. 5 des Planungsberichts (act.