Seite 10 bzw. an die Zustimmung zur Umzonungen keine Bedingungen seitens der Gemeinde geknüpft werden können. Darauf beschloss der Gemeinderat C.: 1. Dem Gesuch um Umzonung im geringfügigen Verfahren wird entsprochen. 2. Das Planungsbüro F. wird beauftragt, den für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Teilzonenplan und den Planungsbericht auszuarbeiten 3. Die für das vereinfachte Verfahren erforderlichen Unterschriften sind vom gesuchstellenden Grundeigentümer einzuholen.