Seite 7 immer für den Teilzonenplan D. ausgesprochen habe. Mit dem positiven Bau- und Einspracheentscheid vom 13. Juli 2017 (act. 2.2) habe auch die Baubewilligungskommission klar zum Ausdruck gebracht, dass der Teilzonenplan D. gültig und anzuwenden sei. Die extrem lange Bearbeitungszeit des Rekursverfahrens – der Rekurs sei am 13. Juli 2016 erhoben worden; der angefochten Beschluss datiere vom 13. August 2019 - spreche zudem dafür, dass die Rechtsicherheit die richtige Rechtsanwendung überwiege.