Beim mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 zugestellten Teilzonenplan D. handle es sich um die definitive Plandarstellung, wie sie dem Gemeinderat an der Sitzung vom 16. Juni 2015 vorgelegen habe. An diesem Faktum ändere auch die etwas unglückliche Formulierung im Beschluss des Gemeinderates vom 16. Juni 2015, wonach das Planungsbüro E. beauftragt werde, den für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Teilzonenplan und Planungsbericht auszuarbeiten, nichts.