Seite 6 am 2. November 2015 abgeschlossen. Der Entwurf vom 2. November 2015 sei jedoch nie Gegenstand eines Planfestsetzungsbeschlusses des Gemeinderates gewesen. Diese Dokumente seien in der Folge ohne Behandlung im Gemeinderat zur Genehmigung eingereicht worden. Dem Genehmigungsentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft liege folglich kein gültiger Beschluss der zuständigen Planungsbehörde über den Erlass des Teilzonenplans zugrunde.