ebenso sei der Planungsbericht ausstehend gewesen, den die planerlassende Behörde von Bundesrechts wegen zu erstatten habe. Das Sitzungsprotokoll der Planungskommission vom 29. Oktober 2015 belege, dass auch die zuständigen kommunalen Stellen davon ausgegangen seien, dass der Gemeinderat nach dem Abschluss der erforderlichen Arbeiten durch das Planungsbüro F. erst über den Erlass des Teilzonenplans befinden werde. Das beauftragte Planungsbüro habe seine Arbeiten am Planentwurf (act. 13.3/B3) und am Planungsbericht (act. 13.3/B2)