H. Mit Eingabe vom 27. Januar 2020 (act. 17) liess der Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung der Anträge eine Replik einreichen, wozu sich die Vorinstanz mit Schreiben vom 18. Februar 2020 (act. 20) und der Beigeladene 1 mit Duplik vom 19. Februar 2020 (act. 21) vernehmen liessen. Dazu nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. März 2020 (act. 23) abschliessend Stellung. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.