Seite 2 D. Gemäss einem Artikel aus dem St. Galler Tagblatt vom XX.XX.2018 (act. 11.1.2/7) wurde Gemeindepräsident C. ______ an der Generalversammlung D. ______ in den Verwaltungsrat gewählt. Die D. ______ ist Eigentümerin der am Bauzonenrand liegenden Parzellen Nrn. 0001, 0002, 0003 und 0004. Diese Parzellen wurden allesamt nicht mit einer Planungszone überlagert. E. Mit Beschluss vom 29. August 2018 (act. 11/1.1) wies der Gemeinderat F. ______ die Einsprache ab. Der Einspracheentscheid wurde u.a. durch C. ______ unterzeichnet.