4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der Gemeinde F. ______ . b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. c) der Vorvorinstanz Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Sachverhalt A. A. ______ ist Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0006, F. ______. Diese liegt im nördlichen Bereich in der Grünzone, im östlichen Bereich im übrigen Gemeindegebiet und im restlichen Bereich in der Wohnzone W1.