Aus dem Beschlussdispositiv vom 16. Juni 2015 ergeben sich daher keine Anhaltspunkte, dass der Gemeinderat beabsichtigt hat, nach Vorliegen der Genehmigungsexemplare nachträglich noch einmal separat über die Teilzonenplanänderung zu entscheiden. Dazu kommt, dass das Planungsbüro nach dem 16. Juni 2015 offenkundig keinen veränderten Teilzonenplan ausgearbeitet hat, sondern dass der Plan vom 2. November 2015 exakt dem Entwurf vom 27. Mai 2015 entspricht, welcher dem Gemeinderat aktenkundig bei der Beschlussfassung am 16. Juni 2015 vorlag. Das Genehmigungsexemplar vom 2. November 2015 stellt damit mit Ausnahme der nachträglich eingeholten Unterschriften nichts anderes als die am 16. Juni