Beilage: - Entwurf Teilzonenplan Aus dem Protokollauszug geht im Weiteren hervor, dass der Gemeinderat an der Beratung vom 16. Juni 2015 die Auswirkungen der Umzonung für das Grundstück Nr. 0002 bzw. den Ausnützungstransfer erörtert hat. Dabei wurde festgehalten, dass an Zonenzugehörigkeiten bzw. an die Zustimmung zur Umzonungen keine Bedingungen seitens der Gemeinde geknüpft werden können. Darauf beschloss der Gemeinderat A.: 1. Dem Gesuch um Umzonung im geringfügigen Verfahren wird entsprochen.