Die Planungskommission habe sich mit der raumplanerischen Situation auseinandergesetzt und folgende Aspekte diskutiert: - Die der Kurzone zugeordnete Parzelle wird bereits seit langer Zeit nicht mehr für Kurzwecke genutzt, sondern dient nur noch dem Wohnen (zonenfremdes Wohnhaus des Grundeigentümers). - Mit der Zuordnung von GB Nr. 0005 zur Kurzone ist raumplanerisch eine mögliche Erweiterung für einen Kurbetrieb/Klinik sichergestellt. - Mit der Umzonung wird der bestehende Klinikbetrieb nicht gefährdet.