Ein weiterer Bestandteil des Protokollauszugs bildet der Antrag der Planungskommission A.: Gemäss Regierungsrat J. Brunnschweiler könne bei Vorliegen der Unterschriften der Anwohner bis 3‘000 m2 das geringfügige Verfahren angewendet werden. Die Planungskommission habe sich mit der raumplanerischen Situation auseinandergesetzt und folgende Aspekte diskutiert: - Die der Kurzone zugeordnete Parzelle wird bereits seit langer Zeit nicht mehr für Kurzwecke genutzt, sondern dient nur noch dem Wohnen (zonenfremdes Wohnhaus des Grundeigentümers).