Seite 7 Teilzonenplan D, Parzelle Nr. 0001 sei mit dem Genehmigungsentscheid des Beigeladenen 2 vom 4. Januar 2016 (act. 10.1.2/4) in Rechtskraft erwachsen. Die Abteilungen der Gemeinden hätten den Teilzonenplan seither bei ihrer Arbeit und in der Beratung der Bauherrschaften angewandt. Gestützt auf den rechtskräftigen Teilzonenplan habe auch die Grundeigentümerschaft ein Baugesuch mit entsprechenden Planungskosten eingereicht.