Die Voraussetzungen für eine geringfügige Planänderung hätten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht vorgelegen; der Gemeinderat habe daher am 16. Juni 2015 keinen Teilzonenplan erlassen können. Es hätten die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer und die gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung nicht stattgefunden; ebenso sei der Planungsbericht