Sachverhalt A. C. ist Eigentümer der Parzellen Nrn. 0001 und 0002 im Quartier D, Gemeinde A.. Gemäss dem im Jahr 1995 genehmigten Zonenplan Nutzung der Gemeinde A. ist die Parzelle Nr. 0001 mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 0003 wie die westlich anstossende Parzelle Nr. 1113 und die daran südlich angrenzende Parzelle Nr. 0005 (Areal der ehemaligen G. der Kurzone zugewiesen. Die nordwestlich an die Parzelle Nr. 0001 anstossende unbebaute Parzelle Nr. 0002 liegt in der Wohnzone W2b.