2. Die Entscheidgebühr wird auf Fr. 1‘000.00 festgesetzt. Diese wird zur je zur Hälfte dem Departement Bau und Volkswirtschaft und der Einwohnergemeinde B. ______ auferlegt, wobei auf die Erhebung verzichtet wird. 3. Die Gerichtskasse wird angewiesen, A. ______ die Kostenvorschüsse von insgesamt Fr. 5‘000.00 zurückzuerstatten. 4. Das Departement Bau und Volkswirtschaft wird angewiesen, A. ______ den für das Rekursverfahren erhobenen Kostenvorschuss von Fr. 800.00 zurückzuerstatten.