3.6 Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die D. ______ ein erhebliches Interesse daran hat, dass ihre Parzellen nicht in die Planungszone aufgenommen werden. Zwischen A. ______ und dem Streitgegenstand bestehen zwei besondere Beziehungen; einerseits ist A. ______ Mitglied des Verwaltungsrats der D. ______, welche ein Interesse daran hat, dass ihre Parzellen in der Bauzone verbleiben und damit nicht in die Planungszone aufgenommen werden, und andererseits gehört A. ______ diesem Verwaltungsrat als Vertreter jener Gemeinde an, welche die umstrittene Planungszone erlassen hat.