3.3 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Parzellen Nrn. 0002, 0003, 0004 und 0005, welche am Bauzonenrand lägen und der D. ______ gehörten, nicht in den Perimeter der Planungszone aufgenommen worden seien. An der D. ______ sei die Gemeinde B. ______ als Aktionärin zumindest beteiligt. An der letztjährigen Generalversammlung sei Gemeindepräsident A. ______ in den Verwaltungsrat gewählt worden. Präsidiert werde der Verwaltungsrat von Alt-Gemeindepräsident E. ______. Aus dem Beschwerdeführer nicht bekannten Gründen sei Gemeindepräsident A. __