Seite 2 D. Gemäss einem Artikel aus dem St. Galler Tagblatt vom XX.XX.2018 (act. 11/1/2/7) wurde Gemeindepräsident A. ______ an der Generalversammlung der D. ______ in deren Verwaltungsrat gewählt. Die D. ______ ist Eigentümerin der am Bauzonenrand liegenden Parzellen Nrn. 0002, 0003, 0004 und 0005. Diese Parzellen wurden allesamt nicht mit einer Planungszone überlagert. E. Mit Beschluss vom 29. August 2018 (act. 11/1.1) wies der Gemeinderat B. ______ die Einsprache ab. Der Einspracheentscheid wurde u.a. durch A. ______ unterzeichnet.