Seite 11 Das Obergericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden der angefochtene Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 25. Juli 2019 sowie die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 14. Mai 2019 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an das Strassenverkehrsamt zurückgewiesen.