Akten zu studieren waren, was ein Honorar von Fr. 7‘000.-- bis Fr. 10‘000.--, bzw. in aussergewöhnlichen Fällen bis zu Fr. 15‘000.-- rechtfertigt. Vorliegend ist von einem einfachen Fall auszugehen, bei welchem keine schwierigen Rechtsfragen zu beantworten und keine umfangreichen Akten zu studieren waren. In Anbetracht der Umstände erscheint eine Entschädigung von Fr. 3‘000.-- für das Beschwerdeverfahren als angemessen, inkl. 4% Barauslagen plus 7.7% für die MwSt. (total Fr. 3‘360.20). Diese wird auf die Staatskasse genommen.