Seite 6 SVG gelten würden (Schikanestopps, illegale Rennen oder krasse Missachtung der Geschwindigkeitsvorschriften). Angesprochen seien dabei die charakterlichen Eigenschaften des Fahrzeuglenkers, die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln mit hohem Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfer. Grundsätzlich sei vor der Anordnung einer Untersuchung ein Warnentzug anzuordnen. Die Kollisionen vom 24. und 27. Januar 2019 seien bedingt durch externe Faktoren wie Witterung, Strassenzustand und Haustieren gewesen.