Am 27. Januar 2019 habe er, ebenfalls bei eisiger Strasse, bei recht starkem Schneefall und mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h bis 70 km/h, erneut die Kontrolle über sein Auto verloren, sei über die Gegenfahrbahn geschleudert und mit einer Steinwand kollidiert. Dass der Beschwerdeführer nur drei Tage nach dem ersten Unfall erneut mit übersetzter, nicht an die Strassenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht habe, zeige, dass er nichts aus dem ersten Unfall gelernt habe. Dieses Verhalten lasse auf einen rücksichtslosen Fahrstil schliessen und Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Motorfahrzeuges aufkommen.