Beim Vorfall vom 24. Januar 2019 sei der Beschwerdeführer innerorts mit einer Geschwindigkeit von 44 km/h bis 50 km/h bei eisiger und schneebedeckter Fahrbahn in eine enge Rechtskurve gefahren und das Auto sei geradeaus in ein auf einem Vorplatz parkiertes Auto gerutscht. Am 27. Januar 2019 habe er, ebenfalls bei eisiger Strasse, bei recht starkem Schneefall und mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h bis 70 km/h, erneut die Kontrolle über sein Auto verloren, sei über die Gegenfahrbahn geschleudert und mit einer Steinwand kollidiert.