____ wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln (Nichtbeherrschen des Fahrzeugs), pflichtwidrigem Verhalten nach einem Unfall sowie der Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 24. Januar 2019, wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln (Nichtbeherrschen des Fahrzeugs), begangen am 27. Januar 2019, sowie Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifizierte Angetrunkenheit), begangen am 30. März 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je Fr. 170.00, unter Ansetzung einer Probezeit