E. Mit Rekursentscheid vom 25. Juli 2019 (act. 2.2) stellte das Departement Inneres und Sicherheit in Ziff. 1 fest, dass die angefochtene Verfügung in Bezug auf die aufschiebende Wirkung des Rekurses berichtigt worden sei. Im Übrigen wies es den Rekurs vollumfänglich ab.