Am 30. März 2019 lenkte A. ______ ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand. Bei der durchgeführten Alkohol-Atemprobe wurde ein Wert von 0.58 mg/l festgestellt (Polizeirapport vom 2. April 2019; act. 7/5). B. Aufgrund dieser Vorfälle teilte das kantonale Strassenverkehrsamt A. ______ mit Verfügung vom 10. April 2019 (act. 7/6) u.a. mit, dass beabsichtigt werde, ihn zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung aufzubieten. Dazu wurde ihm das rechtliche Gehör gewährt. Gleichzeitig wurde ihm vorsorglich bis zur Abklärung der Ausschlussgründe der Führerausweis entzogen.