Da der Beschwerdeführer mit seinem Hauptbegehren durchdringt und die Sache im Übrigen an die Baubewilligungskommission B. ______ überwiesen wird, ist ihm für das Beschwerdeverfahren keine Entscheidgebühr aufzuerlegen. Die Gerichtskasse ist anzuweisen, ihm der Kostenvorschuss von Fr. 2‘500.-- zurückzuerstatten.