3.3 Im vorliegenden Fall ist - soweit ersichtlich - kein anderes Verfahren hängig, von welchem dieses Urteil abhängt. Da die Vorinstanz zudem den Sistierungsantrag ablehnt und sich nachfolgend zeigen wird, dass die amtliche Vermessung des Fahrwegs für den Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens nicht relevant ist, wird dem Sistierungsantrag nicht stattgegeben.