Das eingebrachte Material trage in keiner Weise zur Stabilität des Abhangs bei. Schliesslich stehe es dem Beschwerdeführer frei, ein Baugesuch/Gesamtprojekt betreffend eine von ihm genannte gute Lösung einzureichen. Es Seite 4 liege nicht an den Behörden, dem Beschwerdeführer einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.