G. Mit Eingabe vom 28. November 2019 (act. 11) beantragte A. ______ (im Folgenden: Beschwerdeführer) das Verfahren zu sistieren, da vorerst die amtliche Vermessung des Fahrwegs zu klären sei, was von der Vorinstanz mit Schreiben vom 10. Dezember 2019 (act. 13) abgelehnt wurde. H. Mit Schreiben vom 18. Februar 2020 (act. 19) liess sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen