E. Dagegen erhob A. ______ mit Eingabe vom 28. August 2019 (act. 1) Rekurs beim Regierungsrat, wobei er die eingangs erwähnten Rechtsbegehren stellte. Die Kantonskanzlei überwies die Eingabe mit Schreiben vom 3. September 2019 (act. 3.2) zuständigkeitshalber an das Obergericht, welches den Rekurs als Beschwerde entgegennahm. F. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2019 (act. 7) beantragte das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz), die Beschwerde abzuweisen.