nigeria.html). Der blosse Umstand, dass die Sicherheits- und Wirtschaftslage hier besser
ist als im Heimatland, bildet keinen wichtigen persönlichen Grund (Urteil des Bundesgerichts 2C_661/2016 vom 9. November 2016 E. 3.3). Insgesamt sind keine konkreten
Anhaltspunkte ersichtlich, nach welchen der Beschwerdeführer in Nigeria konkret gefährdet ist.