Eine Vorbefassung ist damit systembedingt. Aus den Akten erschliesst sich im Weiteren nicht, dass vor der Auflage des Baugesuchs direkte Besprechungen zwischen den Beschwerdegegnern und der Bauherrschaft bzw. eine direkte Beratung bei der Ausarbeitung des Baugesuchs stattfanden. Die Korrespondenz erfolgte vielmehr ausschliesslich zwischen dem Bausekretär und den Beschwerdegegnern. Eine umfangreiche und detaillierte Beantwortung konkreter, projektbezogener Fragen, welche das anschliessende Verfahren vorherbestimmen liessen, ist damit nicht aktenkundig.