Zudem habe sich der kantonale Behördenvertreter auch nach konkreter Baugesuchseingabe und nach Kenntnis der Baueinsprachen im Rahmen der Einspracheverhandlung noch so geäussert, dass die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Die kantonale Behörde habe sich somit in einem sehr frühen Verfahrenszeitpunkt ihre abschliessende Meinung bezüglich Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens gemacht und an dieser Meinung festgehalten.