Nach der Einreichung weiterer Unterlagen informierte D. ______, Sachbearbeiter Wasserbau des kantonalen Tiefbauamts, J. ______, mit E-Mail vom 25. September 2018 (act. 2.11a), dass unter Berücksichtigung bestimmter Punkte eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung für eine Unterschreitung des Gewässerraums in Aussicht gestellt werden könne. B. Vom 24. Januar 2019 bis 21. Februar 2019 lag das Bauvorhaben öffentlich auf. Dagegen liessen A. ______ und B. ______ , Eigentümer der benachbarten STWE-Grundstücke Nr.