c) der Beigeladenen 1: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Die F. ______ und die G. ______ planen auf den Parzellen Nrn. 001/002, Gemeinde E. ______ , den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Gemäss den Bauplänen soll dabei auf der nördlichen Seite des Bauvorhabens der Gewässerraum des Werdbachs unterschritten werden (act. 2/12-14). Mit E-Mail vom 27. Juni 2018 (act. 2.11c) erkundigte sich der kommunale Bausekretär J. ______ bei C. ______, dem Abteilungsleiter Wasserbau des kantonalen Tiefbauamts, ob für die minimale Unterschreitung des Gewässerabstands eine Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden könne.