a) der Beschwerdeführer: 1. In Gutheissung des Ausstandsbegehrens vom 17. Juni 2019 und der vorstehenden Beschwerde bzw. des Rekurses sei der Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 22. Juli 2019 aufzuheben, und es seien C. ______, Abteilungsleiter Wasserbau, und D. _____, Sachbearbeiter Wasserbau, zu verpflichten, bei der Bearbeitung des in der Gemeinde E. ______ hängigen Baugesuchs (BKD-Nr. 2019- 0004) in den Ausstand zu treten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen.