hat der Rechtsvertreter der Verfahrensleiterin am 27. Juni 2018 telefonisch mitgeteilt, aufgrund von Auslandsabwesenheiten sei im Verlauf der Monate Juli, August und September 2018 kein Augenschein möglich. Die Verfahrensleiterin hat darauf festgehalten, dass sie bestmöglich auf dessen Planung Rücksicht nehmen und im Oktober